Die Museumsstiftung ermöglicht es Spendern eine eigene Stiftung zu gründen, so dass Werke in Ausstellungen und Katalogen im Falle des Wunsches des Spenders als im Eigentum einer mit seinem Namen benannten Stiftung stehen.

Eine solche persönliche Stiftung benötigt weder eine zusätzliche staatliche Genehmigung, noch eine eigene Verwaltung, da die Verwaltungsaufgaben von der Museumsstiftung übernommen werden.

Der Spender kann der Stiftung neben seinem Namen auch einen Stifterwillen auferlegen, insbesondere eine bestimmte Handhabung der von ihm zugewandten Werke.